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AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Help Tech GmbH & Co. KG (kurz: Help Tech) für sämtliche Lieferungen und Leistungen an Verbraucher (§ 13 BGB) im nicht-kaufmännischen Verkehr

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Help Tech an Besteller, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote der Help Tech auf Abschluss eines Vertrages zur Lieferung oder Leistung werden auf Basis dieser Geschäftsbedingungen abgegeben. Mit der Annahme des Angebots der Help Tech erkennt der Besteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen.

(2) Die Angebote der Help Tech sind freibleibend, es sei denn, ein Bindungswille der Help Tech ergibt sich ausdrücklich aus dem schriftlichen Angebot selbst. Alle Aufträge des Bestellers, mit denen Help Tech ohne deren vorausgegangenes schriftliches Angebot zur Lieferung und Leistung bestimmt werden soll, werden ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.

(3) Die vom Besteller abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Help Tech kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. Handelt es sich bei einem Rechtsgeschäft mit dem Besteller um einen Fernabsatzvertrag, dann erhält der Besteller bereits mit dem Bestätigungsschreiben, das den Inhalt der Bestellung wiedergibt und keine Auftragsbestätigung darstellt, eine Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die den inhaltlichen Anforderungen der jeweils geltenden BGB-Informationspflichtenverordnung entspricht.
Sollte Help Tech nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, wird der Besteller unverzüglich informiert. Sofern der Besteller in einem solchen Fall mit der Lieferung einer in Qualität und Preis gleichwertigen Ware nicht einverstanden ist, behält sich Help Tech das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden von Help Tech umgehend nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag an den Kunden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

(4) Help Tech ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Besteller mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug befindet.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung aufgeführte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Besteller jeweils angezeigten Zahlungsarten akzeptiert.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis für eine Ware innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Reparatur-, Dienst- und Werkleistungen sind mit Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig. Überweisungsgebühren und Bankspesen, insbesondere auch im internationalen Zahlungsverkehr, gehen zu Lasten des Bestellers. Rechnungen sind ausschließlich in der europäischen Währungseinheit (Euro) zu bezahlen.

(3) Verzugszinsen werden in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass Help Tech einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Besteller die Möglichkeit, Help Tech nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von Help Tech angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Help Tech berechtigt, für den ihr hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(3) Betriebsstörungen, die Help Tech nicht zu vertreten hat, entbinden von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum teilweisen oder vollständigen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Help Tech behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller Help Tech unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Help Tech die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den Help Tech entstandenen Ausfall.

Bei einem nachhaltig vertragswidrigen Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Help Tech berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Es sei denn, Help Tech hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für Help Tech. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Help Tech nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Help Tech das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache von Help Tech zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller Help Tech anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Help Tech verwahrt.

(4) Help Tech verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Der Käufer hat offensichtliche Mängel innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich der Help Tech gegenüber zu rügen.

(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung erfolgen soll. Help Tech ist jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Help Tech die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Help Tech die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(4) Help Tech haftet für Schäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Help Tech haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Help Tech im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(5) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Help Tech ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Help Tech.

(6) Die Gewährleistungsfrist für neue Waren und Neugeräte beträgt 2 Jahre, gerechnet ab dem Zugangsdatum der Lieferung bzw. Aufstellung. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren und Geräte beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. § 478 BGB bleibt unberührt. Diese Fristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

(7) Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte in das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung oder sonstige äußere Einflüsse entstanden sind sowie durch höhere Gewalt, fallen nicht unter die Gewährleistung. Ferner der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie zum Beispiel Druckerpatronen und wiederaufladbare Akkumulatoren.
Behebt ein Servicetechniker der Help Tech anerkannte, gewährleistungspflichtige Mängel, so werden keine Nebenkosten berechnet. Fracht- und Versandkosten für den preiswertesten Rückversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehen dabei zu Lasten der Help Tech.

§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Kunden zu Gunsten des Verbrauchers bestehenden geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3) Die gewählten Überschriften dienen lediglich der besseren Übersicht und haben keine materiellrechtliche Bedeutung.


Anschrift:
Help Tech GmbH & Co. KG
Brunnenstraße 10
72160 Horb - Nordstetten

Registergericht: Handelsregister Stuttgart HRA 741387
USt-IdNr. DE 368 564 856
Internet: http://www.helptech.de
E-Mail: info@helptech.de
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Siegfried Kipke, Marc Züfle

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