Berufseinstieg
Die Bundesagentur für Arbeit ist für die Ausstattung mit Hilfsmitteln bei neu einzurichtenden Arbeitsplätzen zuständig. Hier ist Ihr Berufsberater ein wichtiger Ansprechpartner. Je nach Anforderung an den Arbeitsplatz ergibt sich ein entsprechender Hilfsmittelbedarf, der dann an Hand eines von uns ausgearbeiteten Angebots beim Kostenträger beantragt werden kann. Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter Hilfsmittelversorgung.
Technische Berater der Bundesagentur für Arbeit prüfen die Bedarfsrichtigkeit des Angebots. Hier ist darauf zu achten, dass auch genügend Zeit für die Schulung der Hilfsmittel beantragt wird.
Um es Arbeitgebern zusätzlich noch attraktiver zu machen Behinderte einzustellen, können von Arbeitgebern großzügige Gehaltszuschüsse beantragt werden. Auch können vom Integrationsamt dauerhafte Zuschüsse für Arbeitsassistenz gewährt werden.
Gerne erklären wir Ihnen die Vorgehensweise und verweisen hier auf einschlägige Informationen zu Födermöglichkeiten.