Erneuerung der Arbeitsplatzausstattung
Wenn sich das Arbeitsplatzumfeld eines Behinderten stark ändert, zum Beispiel bei der Einführung eines neuen Computersystems oder wenn die Ausstattung am Arbeitsplatz nach etwa sieben Jahren veraltet ist, so hat man auch ein Anrecht auf eine neue Hilfsmittelausstattung. In den ersten fünfzehn Jahren in einem sozial versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis sind die Integrationsämter für die Erneuerung der Arbeitsplatzausstattung zuständig. Danach geht die Zuständigkeit für die Hilfsmittelausstattung an die Rentenversicherungsanstalt über. Vor der Antragsstellung sollten Sie sich unbedingt die Neuerungen im Bereich der Hilfsmittel präsentieren lassen. Neuentwickelte Produkte helfen Ihnen dabei, sich neuen Aufgaben zu stellen und Ihre Arbeitsleistung zu steigern.
Für Arbeitsplatzausstattungen im Computerbereich oder in der Telefonie werden häufig individuelle Softwareanpassungen benötigt, um den Zugang zu den neuen Systemen zu ermöglichen. Hier bieten wir Ihnen umfangreiche Dienstleistungen an, bis hin zu kundenspezifischen Entwicklungen von Zugangslösungen.
Wir tragen dazu bei, Blinden und Sehbehinderten neue Arbeitsumfelder zu eröffnen.