top of page
elektronische Lupe Clover 5 Zeitschrift lesen

Hilfsmittel für die
private Nutzung

Um eine Seheinschränkung auszugleichen, ist für den privaten Gebrauch in der Regel die Krankenkasse für die Grundversorgung zuständig. Hierbei gilt: Die Hilfsmittel müssen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein" und dürfen "das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."

 

Help Tech ist Vertragspartner von vielen gesetzlichen Krankenkassen, daher übernehmen wir gerne die Beantragung und Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Jetzt anfragen.

Der Weg zum Hilfsmittel

Help Tech erklärt den Ablauf der Hilfsmittelversorgung über die gesetzliche Krankenkasse.

Ablauf Hilfsmittelversorgung

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Je nach Grad der Sehbehinderung werden unterschiedliche Hilfsmittel gestellt. Die Spanne reicht von einer Sehbehinderung bis zu vollständiger Blindheit.

  • Die medizinische Notwendigkeit muss gegeben sein

  • Der Antragssteller muss geistig und körperlich in der Lage sein, das Hilfsmittel eigenständig zu bedienen

  • Ein augenärztliches Rezept (8A) bestätigt den Bedarf und gibt Infos zur Diagnose, zum Visus und ggf. zum Vergrößerungsbedarf

​

Welche Kosten werden übernommen?

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen bietet eine Orientierung, welche Hilfsmittel von der Krankenkasse anerkannt sind.

  • In der Regel tragen die Versicherten daher nur die gesetzliche Zuzahlung von 10,00 EURO pro Hilfsmittel.

  • ​Wenn Sie höherwertige Versorgung wünschen, fällt eine private Zuzahlung für Sie an. Die Höhe der Zuzahlung fällt je nach Krankenkasse unterschiedlich aus.

Kostenübernahme: Voraussetzungen

Welche Sehbehindertenhilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt?

Sie kommen zum Einsatz, wenn optische Sehhilfen den Sehverlust nicht mehr ausgleichen können. In der Regel stehen den Versicherten folgende Low- Vision Hilfsmittel zur Auswahl:

​

Als Richtwert gilt eine Sehstärke von 30 % oder weniger sowie mindestens ein 6-facher Vergrößerungsbedarf. ​

Clearview Bildschirmlesegeraet Optelec Kochrezept
Anerkannte Sehbehindertenhilfsmittel

Möchten Sie unsere Geräte zu Hause erproben? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

07451 5546-0

Braillezeile Connect Braille mit Tablet

Welche Blindenhilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen?

Unter die Produktgruppe der Blindenhilfsmittel fallen sowohl Hilfsmittel für Blinde als auch für hochgradig Sehbehinderte. Hierzu gehören:

​

​

Der Restvisus sollte maximal 5 %  bzw. 2 % betragen. 

Anerkannte Blindenhilfsmittel

Weitere Kostenträger

​Kostenträger
bottom of page