Vorlesegeräte
Mit Vorlesegeräten bzw. Vorlesesystemen sind blinde und sehbehinderten Menschen sowie Senioren in wieder in der Lage, gedruckte Texte zu lesen. Egal ob es sich um einen Brief, ein Buch, einen Kontoauszug oder um die Packungsbeilage eines Medikaments handelt, jeder gedruckte Text wird schnell und unkompliziert vorgelesen.
Mit Hilfe eines scanner- oder kamerabasierten Lesesystems wird der Text eingelesen. Anschließend wird der erfasste Text von einer angenehmen, deutlichen Stimme vorgelesen. Oftmals stehen mehrere Fremdsprachen zur Auswahl. Lautstärke und Sprechgeschwindigkeit können individuell reguliert werden.
Vorlesesysteme sind in verschiedenen Formen erhältlich, darunter mobile Vorlesegeräte wie die OrCam, die an einer Brille befestigt wird, sowie Geräte, die in etwa so kompakt wie ein Smartphone sind wie beispielsweise das VoxiVision.
Wird ein Vorlesegerät von der Krankenkasse übernommen?
In der Regel übernimmt die gesetzlichen Krankenkasse die Kosten für ein Vorlesegerät bzw. ein Lesegerät mit Sprachausgabe. Voraussetzung ist in der Regel ein Visus von fünf Prozent und geringer.